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Telekommunikationsgesetz Das neue Telekommunikationsgesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren für alle jene vor, die dagegen verstoßen und zum Beispiel Polizeifunk oder das schnurlose Telefon des Nachbarn mit einem Scanner abhören.
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Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27. August 1996.
Und jagt auch schon den Käufern digitaler DECT-Telefone Angst ein: "Zudem sind für Anfang nächsten Jahres Scanner angekündigt, die auch den bisher vor privatem Ätherzugriff weitgehend sicheren digitalen Ätherzugriff weitgehend sicheren digitalen DECT-Standard in klarer Wiedergabe an unberufene Ohren dringen lassen."
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